Eine Vielzahl von Ländern unterhält diplomatische Beziehungen mit der Europäischen Union.Zur förmlichen Akkreditierung der Missionsleiter von Drittstaaten bei der EU ist die Überreichung eines Beglaubigungsschreibens notwendig. Die Beglaubigungsschreiben sind vom Staatsoberhaupt des jeweiligen Landes zu unterzeichnen und in zwei identischen Originalen auszustellen, von denen eines an den Präsidenten des Europäischen Rates und eines an den Präsidenten der Europäischen Kommission zu richten ist.Am Tag der Überreichung des Beglaubigungsschreibens begibt sich der ernannte Missionsleiter persönlich zur Akkreditierungszeremonie. Während der Zeremonie werden keine Reden gehalten, und der Leiter der Mission übergibt gleichzeitig mit seinem Beglaubigungsschreiben das Abberufungsschreiben seines Vorgängers.Diese Seite gibt einen Überblick im Bild über die Akkreditierungszeremonien bei der Europäischen Kommission seit 1958.




































































































































































































